yacht-haftpflicht

Als Skipper haften Sie uneingeschränkt mit Ihrem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen, wenn Sie schuldhaft einen Personen- oder Sachschaden verursachen.

  • Die Yacht-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen.

  • In Italien (Mindestdeckung € 7,5 Mio) und Kroatien ist sie Pflicht und durch das internationale Versicherungszertifikat (das ständig an Bord vorliegen muss) nachzuweisen.

  • Aber Haftpflichtversicherung ist nicht gleich Haftplichtversicherung!
    In Erweiterung der "normalen" Yacht-Haftpflichtversicherung, die die verschiedenen Schäden ausschliesst (deren Deckung aber für den Skipper höchst wichtig ist), sind bei uns zusätzlich mitversichert, z. B.:

    • das Risiko für Schäden an angemieteten Sachen (wie Landstromanschluss, Steganlage, etc.),

    • der Umgang mit Leuchtraketen und Leuchtpistolen,

    • der Umgang mit explosiven Stoffen (Benzin, Leuchtraketen, etc.).

    • Die Haftpflicht aus Schäden durch Verunreinigung von Erdreich oder Gewässer durch Fahrbetriebsmittel (Benzin, Diesel, Öl, etc...) sind bei uns zusätzlich zu den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) abgedeckt.


WICHTIG: Sowohl inländische, als auch ausländische Behörden greifen durch die verschärfte Rechtslage bei Haftpflichtschäden immer strenger durch.

Lesen Sie auch: Yacht-Insassenunfall-Versicherung >>

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