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Bei tatsächlichen oder auch vermeintlichen Haftpflichtansprüchen kann es sehr leicht passieren, dass das Schiff von den Behörden bis zur Klärung der Ansprüche an die Kette gelegt wird. Insbesondere im Falle eines Unfalls mit Personenschäden können von den Behörden strafrechtliche Tatbestände in Erwägung gezogen werden.

Durch die Hinterlegung einer Strafkaution kann eine einstweilige Verschonung von den Strafverfolgungsmaßnahmen erreicht werden.

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