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Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Charter-Rücktritt-Versicherung

Damit Sie bei Ausfall des Skippers oder Crewmitglieds abgesichert sind.

Die Lösung: eine Charter-Rücktritt-Versicherung von YACHT-POOL!

Die Yacht für Ihren Törn ist gebucht, die Crew komplett und die Vorfreude schon groß – jetzt kann eigentlich nichts mehr schief gehen, oder? Leider schon! Was passiert, wenn der Skipper kurz vor dem Törn einen Unfall hat und die Reise nicht antreten kann? Wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt? Schon fällt der Urlaub für die gesamte Crew ins Wasser – und auf den Stornokosten bleiben
Sie auch noch sitzen.

Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten bezahlt.

Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten bezahlt.

Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist.

Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten.

Gedeckt sind die Kosten für die Charter und die Flüge (sofern im Antrag angegeben).

Versichert sind:

  • unerwartete schwere Erkrankung
  • schwerer Unfall
  • Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • schwerer Schaden am Eigentum
  • Opfer einer vorsätzlichen Straftat

Insolvenzschutz:

Die Charterrücktritt-Versicherung-PLUS leistet darüber hinaus auch bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Charter-Firma! Das gilt für ausgewählte Charter-Agenturen und Flottenbetreiber – fragen Sie uns!

Achtung:
Bei den Allgemeinen Bedingungen anderer Rücktrittsversicherungen ist oft Erkrankung oder Tod von Angehörigen über 75 Jahre als Grund für den Reiserücktritt ausgeschlossen. YACHT-POOL hat diese Einschränkung nicht und leistet auch in diesen Fällen!

Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung.

Die Vorteile der YACHT-POOL Charter-Rücktritt-Versicherung im Überblick

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